03.03.2013 - 06:44 [ beck-aktuell ]

Bundestag beschließt «Lex Asse»

Allerdings wird die Rückholung mehrere Milliarden Euro kosten – und ob sie überhaupt machbar ist, kann bisher niemand sagen. Zur Beschleunigung der Maßnahmen sollen bestimmte Regelungen im sehr strengen Atomgesetz geändert und gelockert werden. Konkret geht es um eine Neufassung von § 57b AtomG. So muss es mit der «Lex Asse» kein zeitraubendes Planfeststellungsverfahren geben – einfache strahlenschutzrechtliche Genehmigungen reichen, um mit der Bergung zu beginnen. Ausnahmen von Strahlenschutzvorschriften sind möglich, wenn der Strahlenschutz weiterhin gewährleistet ist.