Im heise online vorliegenden Entwurf wird betont, dass die Auskunftspflicht auch für Daten wie PIN-Codes und Passwörter gilt, mit denen der Zugriff auf Endgeräte oder damit verknüpfte Speichereinrichtungen geschützt wird. Dies könnte sich etwa auf Mailboxen oder in der Cloud vorgehaltene Informationen beziehen. Telecom-Anbieter müssen die erwünschten Daten „unverzüglich und vollständig übermitteln“. Über derlei Maßnahmen haben sie gegenüber ihren Kunden sowie Dritten Stillschweigen zu wahren