Der Bremer Anwalt und Vizepräsident der Internationaln Liga für Menschenrechte, Rolf Gössner hat gerichtlich feststellen lassen, dass seine 4 Jahrzehnte andauernde Überwachung durch den sogenannten „Verfassungsschutz“ unrechtmäßig war. Nach rekordverdächtigen viereinhalb Jahren, in denen das Urteil nicht rechtskräftig werden konnte, hat das Oberverwaltungsgericht die Berufung zugelassen.