Laut Suspendierungsklausel des bestehenden Globalabkommens können Verhandlungen aufgrund schwerer Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt werden. Nach Aussage der Bundesregierung achte sie selbst nach Verhandlungsschluss darauf, dass der Vertragstext eine Menschenrechtsklausel enthält. Hinsichtlich der erneuten Integration der Suspendierungsklausel in das neue Abkommen verweist die Bundesregierung allerdings auf den Europäischen Auswärtigen Dienst und die Europäische Kommission.