In der Bundespressekonferenz wurde die Bundesregierung heute gefragt, welchen Beitrag denn die Vorratsdatenspeicherung in der Vergangenheit zur Gefahrenabwehr geleistet habe. Hier ist ein Ausschnitt:
Frage: „Welche Gefahren sind denn in der Vergangenheit durch Vorratsdatenspeicherung abgewehrt worden?“
Piotr Malachowski (BMJV): „Da kann ich Ihnen leider jetzt keine konkreten Beispiele nennen, tut mir leid. “
Frage: „Warum schreiben Sie das ins Gesetz?“
Piotr Malachowski: „Ich hab jetzt hier Ad-hoc keine Gefahren, die ich Ihnen präsentieren kann, die dadurch abgewendet oder nicht abgewendet wurden. Aber es ist sicherlich ein nützliches Instrument zur Strafverfolgung und Gefahrenabwehr„.