08.06.2015 - 15:11 [ Netzpolitik ]

Bundesregierung kann nicht sagen, warum Vorratsdatenspeicherung zur Gefahrenabwehr notwendig ist

In der Bundespressekonferenz wurde die Bundesregierung heute gefragt, welchen Beitrag denn die Vorratsdatenspeicherung in der Vergangenheit zur Gefahrenabwehr geleistet habe. Hier ist ein Ausschnitt:

Frage: „Welche Gefahren sind denn in der Vergangenheit durch Vorratsdatenspeicherung abgewehrt worden?“
Piotr Malachowski (BMJV): „Da kann ich Ihnen leider jetzt keine konkreten Beispiele nennen, tut mir leid. “
Frage: „Warum schreiben Sie das ins Gesetz?“
Piotr Malachowski: „Ich hab jetzt hier Ad-hoc keine Gefahren, die ich Ihnen präsentieren kann, die dadurch abgewendet oder nicht abgewendet wurden. Aber es ist sicherlich ein nützliches Instrument zur Strafverfolgung und Gefahrenabwehr„.