+++ Vertragsverletzungsverfahren zur Vorratsdatenspeicherung ist eines unter vielen +++ Fünf andere Verurteilungen noch nicht umgesetzt +++ Fünf Vertragsverletzungsverfahren gegen Bundesinnenministerium anhängig +++ In anderen Fällen nimmt Deutschland viel höhere Strafzahlungen in Kauf +++ Bei Spielzeug Abweichungsgenehmigung beantragt, bei Vorratsdatenspeicherung nicht +++ Vorratsdatenspeicherung verursacht Kosten in „mehrstelliger Millionenhöhe“ +++
Auf Anfrage der Fraktion DIE LINKE hat die Bundesregierung zu Fragen rund um das Vertragsverletzungsverfahren zur Vorratsdatenspeicherung Stellung genommen. Hier die Antwort im Volltext…