Sofern die Verkündung, also die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, noch in diesem Monat erfolgt, wovon auzugehen ist, tritt das Gesetz am 1.5.2013 in Kraft, Art. 9 MietRÄndG.
Sofern die Verkündung, also die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, noch in diesem Monat erfolgt, wovon auzugehen ist, tritt das Gesetz am 1.5.2013 in Kraft, Art. 9 MietRÄndG.