Der Bundesrat hat am Freitag die umstrittene Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes passieren lassen. Mit der vom Bundestag im vorigen Monat beschlossenen Initiative werden einige geheimdienstliche Kompetenzen aus dem Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (TBEG) um vier Jahre fortgeschrieben und zum Teil ausgedehnt. Dabei geht es vor allem um Auskünfte, die Nachrichtendienste bei Banken, Fluggesellschaften, Reisebüros, Postdienstleistern sowie den Anbietern von Telekommunikations- und Telediensten über Terrorverdächtige einholen können.