Die zentrale Handlungsform des Parlaments ist das Gesetz. Die bewährte Umsetzung politischer Entscheidungen in Gesetzesform verbürgt eine Vielzahl rechtsstaatlicher Elemente: Das Gesetzgebungsverfahren ist transparent, Entscheidungsgrundlagen und -motive müssen formuliert und offengelegt werden. Das Gesetz garantiert durch seine Allgemeinverbindlichkeit die Gleichheit aller Bürger. Es ist außerdem Instrument der Gewaltenteilung und Demokratie. Schließlich ist bei der Verabschiedung eines Gesetzes die mehrfache verfassungsrechtliche „Vorabkontrolle“ gewährleistet – durch den Bundestag, den Bundesrat, durch die Bundesregierung und am Ende auch durch den Bundespräsidenten.
Die Politik neigt heute bisweilen dazu, diese vom Grundgesetz vorgegebenen Verfahrensregeln unter der Maxime von Dringlichkeit oder gar Alternativlosigkeit als unnötige Last zu qualifizieren.