(16.10.2008) Im Bundesnachrichtendienst – BND – dürfen auch Bundeswehrsoldaten beschäftigt werden. Bei einer solchen Verwendung handelt es sich nicht um einen Einsatz von Streitkräften im Innern, der außerhalb des Verteidigungsfalls verfassungswidrig ist, soweit ihn das Grundgesetz nicht ausdrücklich zulässt.