Die strengen Regeln der Schuldenbremse zwingen die Landesfinanzminister und Kämmerer, sich künftig umzustellen. In einigen Fällen werden die Fiskalregeln den finanziellen Gestaltungsraum der Verwaltungen sehr stark beschneiden. Zumal viele künftige Ausgabenposten bereits heute feststehen und kaum noch verändert werden können. Das gilt etwa für die Zinszahlungen für bestehende Schulden und Ausgaben für Beamtenpensionen.