27.08.2016 - 13:21 [ Netzpolitik.org ]

Bundeskriminalamt knackt Telegram-Accounts

„Inwiefern das erlaubt ist, ist umstritten. Für Rechtsanwalt Dr. Nöding ist genau dieser Vorgang fraglich, er sagt gegenüber Motherboard: Der Eingriff lasse „sich unter §100a nicht fassen. Der sieht vor, dass der Diensteanbieter eine Schnittstelle zur Verfügung stellt und über die wird der Datenstrom ausgeleitet.“ Hier installiere das BKA heimlich einen „dritten Kanal“.“