Mit den Unstimmigkeiten meint der BGH vor allem: Es ist den Ermittlern nach BGH-Auffassung nicht gelungen, nachzuweisen, auf welche Weise A. seine mutmaßlichen Taten begehen wollte. Außerdem werteten die Richter ein Video aus, das A. wahrscheinlich in einer Flüchtlingsunterkunft aufnahm. Darin beklagt A., dass er für seine Registrierung als Flüchtling seine Fingerabdrücke abgeben musste. Das, so der BGH in seiner Begründung, widerspreche der Anklage, wonach A. seine Fingerabdrücke extra abgegeben habe, um den Verdacht auf einen Flüchtling zu lenken.