(9.5.2017) Die Beschuldigten seien dringend verdächtig, sich als Mitglieder an der terroristischen Vereinigung „Jabhat al-Nusra“ beteiligt zu haben. Darüber hinaus bestehe bei dem Beschuldigten Abdulmalk A. der dringende Tatverdacht, sich bei der Terrorvereinigung „Islamischer Staat“ (IS) beteiligt zu haben.