Die Bundesanwaltschaft eröffnet demnach kein Strafverfahren gegen NSA & Co. aufgrund der Enthüllungen von Edward Snowden. Im Gegenteil: Vor einigen Tagen enthüllte der Zürcher Tages-Anzeiger, dass die Bundesanwaltschaft auf Informationen aus amerikanischer Überwachung in der Schweiz zurückgreift und sich damit in einen rechtsstaatlichen Interessenkonflikt begibt: