Am Mittag hatte das Hamburgische Verfassungsgericht einen Eilantrag von GAL-Fraktionschef Jens Kerstan zurückgewiesen. Er wollte die Abstimmung in der Bürgerschaft stoppen lassen, weil er sich nicht ausreichend informiert fühlte.
Am Mittag hatte das Hamburgische Verfassungsgericht einen Eilantrag von GAL-Fraktionschef Jens Kerstan zurückgewiesen. Er wollte die Abstimmung in der Bürgerschaft stoppen lassen, weil er sich nicht ausreichend informiert fühlte.