Sollte die Landesregierung und der Thüringer Landtag diese unsere Forderung nicht beschließen, wollen wir unsere angekündigte Verfassungsbeschwerde wegen einer unzulässigen Rückwirkung in die Tat umsetzen. Wir sind davon überzeugt, dass es sich hierbei um eine s.g. „echte Rückwirkung“ handelt, die verfassungsrechtlich unzulässig ist. Die ersten Gespräche haben wir dahingehend mit dem Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) geführt, der ohnehin angekündigt hatte, bei den bereits laufenden Verfahren in Thüringen mit aller Konsequenz die Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht zu verfolgen. Erst nach Verabschiedung der angekündigten Änderungen werden wir gemeinsam mit dem VDGN die Sachlage bewerten und den unmittelbaren Gang zum Bundesverfassungsgericht prüfen.