Mit dem Festhalten an ihrer auch jetzt noch korrigierbaren Entscheidung macht Frau Lieberknecht deutlich, dass sie sich weder um die Rechtmäßigkeit ihres Handelns kümmert, noch darum, ob es politisch klug ist, einen 37 jährigen Mitarbeiter mit dauerhaften staatlichen Geldleistungen auszustatten, obwohl dieser auf eigenen Wunsch zu einem Leipziger Medienunternehmen wechselt. Eine solche Entscheidung hätte seine Entlassung aus dem öffentlichen Dienst zur Folge haben müssen“, erklärt Lauinger weiter.