10.07.2012 - 13:45 [ der Freitag ]

Brave Bürger bevorzugt

Misstrauen gegen Zivilgesellschaft
Ursprünglich klang der Gedanke ja gar nicht schlecht: Gruppen, die das Grundgesetz angreifen, sollten dafür nicht auch noch Steuerprivilegien erhalten. Als die Regelung 2009 eingeführt wurde, sollte sie sich vor allem gegen Rechtsextreme wenden. Nun soll den Finanzbeamten die Entscheidung abgenommen werden, ob eine Organisation im Zweifel gemeinnützig agiert. Problematisch ist dieser Vorstoß aber schon allein wegen des Begriffs „extremistisch“. Der findet sich bisher in keinem deutschen Gesetz. Und das mit Grund. „Die Zielsetzung halte ich durchaus für verständlich“, sagt Murswiek. „Aber die Lösung entspricht nicht rechtsstaatlichen Grundsätzen.“