Man muss fast 100 Jahre zurückgehen, um ähnliche Fälle zu finden. Zuletzt gab es in der Ersten Republik direkte Wechsel aus der Regierung in den Verfassungsgerichtshof (VfGH). Michael Mayr war zunächst ab November 1920 Bundeskanzler der neuen Republik Österreich, ehe er 1921 zum Höchstrichter bestellt wurde.