(04.01.2007) Das ist der Standpunkt von Peter Oberender, Professor für Volkswirtschaft an der Universität Bayreuth. (..)
Das Verbot mit Körperorganen zu handeln, schränkt die Freiheit ein. Und zwar die des potentiellen Verkäufers, argumentiert der Volkswirt. Menschen, die sich in finanziellen Notlagen befinden, sollten das Recht haben, nach klaren gesetzlichen Regeln ihre Organe anzubieten.