Vor die Wahl gestellt, ein wenig dämlich zu wirken oder preisgeben zu müssen, was er wirklich alles belauscht, hat sich der BND 2013 offenbar für die erste Variante entschieden.
Denn die Gesetze fordern vom BND, dass er sowohl das Abhören als auch die Übermittlung jedweder Daten sauber dokumentiert.