Eine „flächendeckende Überwachung“ sei eh ausgeschlossen, heißt es in der Gesetzesbegründung, da der BND „bereits aus tatsächlichen Gründen nur einen sehr geringen Anteil der weltweiten Telekommunikation erfassen kann“.
Eine „flächendeckende Überwachung“ sei eh ausgeschlossen, heißt es in der Gesetzesbegründung, da der BND „bereits aus tatsächlichen Gründen nur einen sehr geringen Anteil der weltweiten Telekommunikation erfassen kann“.