In dem jetzt publizierten Urteil bescheinigt das Landgericht Berlin dem BND, mit der rechts- und grundgesetzwidrigen PC-Durchsuchung das allgemeine Persönlichkeitsrecht seines Mitarbeiters in schwerwiegender Weise verletzt zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Anlass für das Verfahren liegt schon fast fünf Jahre zurück.