Das ist eine Art Generalvollmacht. Einzig notwendige Begründung ist eben der weit gefasste Passus „erforderlich zur Erfüllung der Aufgaben des BND“. Doch selbst diese harmlose Einschränkung – die Datenschützer und Verfassungsrechtler für unhaltbar halten – scheint durch die Rohdatenübermittlung gesprengt zu werden.