(20.März 2015) Prinzipiell gebiete das deutsche Grundgesetz nur, die Daten deutscher Staatsbürger auszusieben, erklärte der nur unter einem Pseudonym auftretende Jurist. „Wir unterscheiden in Ausland und Deutsche. Der Österreicher zählt als Ausländer“, so der BND-Mitarbeiter. „Wie der Afghane?“, fragt von Notz weiter, was der Zeuge grundsätzlich bejaht.