Schlappe für die Pressefreiheit: Der Bundesnachrichtendienst (BND) muss keine Auskunft über die Nazi-Vergangenheit von Mitarbeitern geben, sagen die Richter des Bundesverwaltungsgerichts.
Schlappe für die Pressefreiheit: Der Bundesnachrichtendienst (BND) muss keine Auskunft über die Nazi-Vergangenheit von Mitarbeitern geben, sagen die Richter des Bundesverwaltungsgerichts.