In einem Kurzgutachten, man könnte es auch Blitzgutachten nennen, skizzierte der BND die sogenannte Weltraumtheorie und schickte das Dokument laut Süddeutscher Zeitung noch am selben Abend ans Bundeskanzleramt. Demnach gehört die Satellitenüberwachung in Bad Aibling nicht zum Geltungsbereich des Grundgesetzes, weil die Daten im Weltraum abgegriffen werden.
Nach kontroversen Diskussionen innerhalb des BND und des Kanzleramts entschieden die Spitzen der Behörden schließlich, die sogenannte Weltraumtheorie zu übernehmen.