Das Amtsgericht schloss sich dieser Argumentation unter Verweis auf die aktuelle Rechtsprechung an, nach der bereits ein bloßer „Überwachungsdruck“ nicht geduldet werden muss
Das Amtsgericht schloss sich dieser Argumentation unter Verweis auf die aktuelle Rechtsprechung an, nach der bereits ein bloßer „Überwachungsdruck“ nicht geduldet werden muss