12.09.2017 - 10:59 [ taz ]

BKA zu Akkreditierung beim G20-Gipfel: Datensammlung geht klar

(1.9.2017) Bleibt eine Person auch nach Ende des Verfahrens in der Datei, erfolgt die nächste Prüfung meist erst nach einer Frist, die in vielen Fällen zehn Jahre beträgt. Laut Münch werden dann über 90 Prozent der verbliebenen Einträge gelöscht. Allerdings sagte der BKA-Chef auch: Kamen zwischenzeitlich „weitere Informationen dazu“, die zu der Einschätzung führen, dass die Polizei die Person „im Auge behalten muss“, werden die alten Einträge auch nach der Frist nicht gelöscht.