Da es sich bei den Fotos nicht um Bilder von Babys oder Kleinkindern gehandelt habe, sich die Tat an der unteren Grenze des strafrechtlichen Rahmens bewege und sich der Mann einsichtig zeige, sei das Verfahren vorläufig eingestellt worden.
Da es sich bei den Fotos nicht um Bilder von Babys oder Kleinkindern gehandelt habe, sich die Tat an der unteren Grenze des strafrechtlichen Rahmens bewege und sich der Mann einsichtig zeige, sei das Verfahren vorläufig eingestellt worden.