Die letzte Reform wurde im Dezember 2008 vorgenommen und trat zum 1. Januar 2009 in Kraft. Dabei wurden dem Bundeskriminalamt – begrenzt auf die Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus – weitere Befugnisse eingeräumt, die bislang nur den Landespolizeien zustanden. Neben der umstrittenen Online-Durchsuchung haben die neuen §§ 20a bis 20x des Gesetzes[1] unter anderem folgende Befugnisse der Gefahrenabwehr neu geregelt:
– Raster,
– Einsatz von verdeckten Ermittlern,
– akustische und optische Überwachung von Wohnungen
– Telekommunikationsüberwachung.