Es ist möglich, dass das Bundesverfassungsgericht seine Einschätzung aus dem Jahr 2008 modifizieren und Online-Durchsuchungen für komplett verfassungswidrig erklären wird. Dies bleibt abzuwarten. Der Versuch jedenfalls, auf politischem Wege gegen die umstrittene Sicherheitsmaßnahme vorzugehen, ist mit der heutigen Abstimmung vorerst gescheitert.