(26.08.2011) Ziercke unterstrich erneut die von ihm immer wieder vorgetragene Ansicht: „Schwerste Straftaten im Internet können mit klassischen polizeilichen Ermittlungsmethoden nicht mehr aufgeklärt werden.“ Bei schweren Straftaten wie Kinderpornografie oder im Kampf gegen den internationalen Terrorismus müsse es der Polizei möglich sein, auf Verbindungsdaten mindestens sechs Monate zurückzugreifen.