Die Fingerabdrücke zu nehmen, stelle zwar einen Eingriff in die Privatsphäre dar. Die Richter halten dies im Interesse des Gemeinwohls aber für gerechtfertigt. (..)
Die Speicherung von Fingerabdrücken diene dem Schutz vor Passfälschungen und illegaler Einreise, urteilten die Luxemburger Richter