(8.10.2008) Noch einmal etwas grundsätzliches über die Juristerei: Im Alltag heisst es immer relativ deutlich „Wenn du das und das nicht tust, dann hau ich Dir auf die Schnauze“.
Im Juristischen wird die allseits beliebte „Wenn-dann“-Konstruktion meistens besser verpackt. Besonders dann, wenn man einen Behelfsnazi und Anwalt schon zum zweiten Mal nach 1991 als Innenminister hat.