Wer bei Bewertungsportalen anonym kommentiert, darf auch anonym bleiben. Das hat der Bundesgerichtshof im Fall eines Arztes entschieden. Der wollte den Namen eines Kommentators auf einer Online-Plattform erfahren – die Klage wurde abgewiesen.
Wer bei Bewertungsportalen anonym kommentiert, darf auch anonym bleiben. Das hat der Bundesgerichtshof im Fall eines Arztes entschieden. Der wollte den Namen eines Kommentators auf einer Online-Plattform erfahren – die Klage wurde abgewiesen.