Bei Verwirklichung dieses Gesetzesvorhabens besteht die Gefahr der Verselbständigung des sogenannten „Staatsschutzes“ in der Schaffung eines Systems, eines „inner circle“, wobei die politische und verfassungsrechtliche Kontrolle völlig ausgeschaltet wird, da der Staatsschutz nach dem Entwurf völlig
geheim und abgehoben arbeiten kann. Die Schaffung von neun Landesämtern des Verfassungsschutzes als Organisationseinheiten der Landespolizeidirektion ist schon aus Kostengründen, aber auch aus Erwägungen der dadurch zusätzlich erschwerten Kontrolle
abzulehnen.
Betreffend die wirkungsorientierte Folgen abschätzung ist festzuhalten, dass nur einige, jedoch weitaus nicht alle Folgen abgeschätzt werden können.