Die Gesetzgebung, die absichtlich oder aus Fahrlässigkeit zuließ, dass ein Spezialeinsatzkommando gewaltsam mitten in der Nacht in ein Haus eindrang und eine Blendgranate in das Gesicht eines Babys schleuderte, was für dieses einen wochenlangen Krankenhausaufenthalt in der Intensivstation zur Folge hatte, hat entschieden, dass es für den Bezirk gesetzlich nicht gerechtfertigt ist, die Rechnung für die Behandlungskosten des Babys zu bezahlen.
Das schuldhafte Verhalten der Polizei und somit des Bezirks war gleich dreifach. Es war das falsche Haus. Ein Sondereinsatzkommando („SWAT-Team“ – Polizei-Rollkommando) war nicht nötig, um einen Hausdurchsuchungsbefehl bei einem Drogenverdächtigen durchzuführen. Es gibt keine Entschuldigung dafür, eine Blendgranate in das Bett eines Babys zu werfen.