Weil ein Onlineportal den Namen eines Nutzers nicht nennen will, verhängte ein Duisburger Richter Beugehaft. Der Betroffene zieht nun vor das Bundesverfassungsgericht.
Weil ein Onlineportal den Namen eines Nutzers nicht nennen will, verhängte ein Duisburger Richter Beugehaft. Der Betroffene zieht nun vor das Bundesverfassungsgericht.