Der Stuttgarter RAF-Prozess tritt am Donnerstag in eine neue Phase – und in diesem Verfahrensabschnitt wird offenbar ein zumindest teilweiser Ausschluss der Öffentlichkeit erwogen. Denn dann befasst sich die Beweisaufnahme mit den angeblichen Kontakten der früheren RAF-Terroristin Verena Becker zum Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV).