In einem Verfahren gegen einen früheren Zeitsoldaten wegen Kindesmissbrauchs hat das Landgericht Münster den Prozess am 11. November 2013 fortgesetzt, um Fragen zu klären, ob der Angeklagte tagsüber in Uniform und bewaffnet dem Missbrauchsopfer drohen konnte. Den Westfälischen Nachrichten zufolge wird ihm vorgeworfen, das Mädchen in seiner Wohnung in Uniform unter Zeigen seiner Dienstwaffe gedroht zu haben, es zu töten, sollte sie jemandem von dem Missbrauch erzählen.