Was damals auch die Opposition im Bundestag nicht richtig bemerkte: Das Gesetz öffnet nach Artikel 8 auch die Kommunen als Privatisierungsfeld. Wenn sie am Betrieb ihres öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) einen Investor beteiligen wollen, müssen sie die »eigenwirtschaftliche« Variante bevorzugen. Das klingt harmlos, bedeutet jedoch: Der neue Betreiber muss allein durch Verkäufe – u. a. Tickets – seine Einnahmen decken. Da sich in allen Städten der ÖPNV zu sozial ausgewogenen Preisen nicht halten kann, zahlen die Städte aus den gewinnbringenden Teilen der Stadtwerke einen Zuschuss. Das darf jetzt nicht mehr sein. Privatrechtlich betriebener Nahverkehr, der sich wirtschaftlich selbst tragen muss, hat Vorrang.