Wenn ein Kernkraftwerk mehr als drei Jahre nicht betrieben worden ist, dann erlischt die Betriebsgenehmigung. So stehe es im Bundesemissionsschutzgesetz, sagt die Atomrechtsexpertin Cornelia Ziehm. Sie hat auf Grundlage dieser gesetzlichen Regelung ein Gutachten für die schleswig-holsteinischen Grünen verfasst. Ihre Schlussfolgerung aus der Rechtslage: Das Kernkraftwerk Brundbüttel darf nach den Reparaturarbeiten nicht wieder ans Netz gehen. Vattenfall hält dagegen, dass es in Brunsbüttel doch gar keinen richtigen Stillstand gegeben habe