Ziel ist es, in das Gesetz eine Vorschrift einzufügen, die eine so genannte „Mutwillensgebühr“ vorsieht, wenn eine eingegangene Verfassungsbeschwerde „keine Aussicht auf Erfolg hat“. Diese Gebühr soll gering sein, eventuell zwischen 50 und 150 Euro, erklärte der Pressesprecher den Deutschen Mittelstands Nachrichten. „Einige Beschwerdeführer erheben im Jahr hunderte Verfassungsbeschwerden“.