07.04.2016 - 09:58 [ Bundestag ]

Beschlussempfehlung und Bericht des 2. Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 des Grundgesetzes

(22.8.2013) Sebastian Edathy: Vorsitzender
Clemens Binninger:Berichterstatter
Dr. Eva Högl: Berichterstatterin
Stephan Stracke: Stellvertretender Vorsitzender
Hartfrid Wolff: Berichterstatter
Petra Pau: Berichterstatterin
Wolfgang Wieland: Berichterstatter
(…)
Besonders interessiere die Frage, ob die Untergetauchten bei einer besseren Zusammenarbeit der Behörden gefunden worden wären oder ob staatliche Stellen Hinweise aus der rechtsextremistischen Szene hatten, die zur Ergreifung des Trios hätten führen müssen.
Für einen „tiefen Staat“ oder ähnliche Organisationen gebe es keine Anzeichen. Auch wenn der Ausschuss allen Hinweisen und Vermutungen nachgegangen sei, gebe es bisher keine Hinweise darauf, dass Behörden die Täter unterstützt oder gedeckt haben. (…)
Hinsichtlich der Frage, ob die rechte Szene unter Kontrolle der Sicherheitsbehörden sei, verwies das BKA darauf, dass sich aus den vorliegenden Erkenntnissen keine Hinweise auf terroristische Strukturen ableiten ließen. Wenngleich es einräumte, dass den Sicherheitsbehörden nicht alle Entwicklungen in der rechten Szene bekannt würden, verwies es auf die Verfassungsschutzdienststellen, die in großem Umfang verdeckte Aufklärung betrieben.