Die BVG betont gegenüber netzpolitik.org, dass sie der CDU keine Nutzungsrechte übertragen habe. Sie könne dies auch gar nicht tun, da es sich um Bilder von einer Überwachungskamera handele, für deren Verwendung strenge Regeln gelten: So dürfen die Bilder nur im Rahmen einer polizeilichen Öffentlichkeitsfahndung veröffentlicht werden. Das Recht zur Verwendung des Bildes erlischt, wenn die Öffentlichkeitsfahndung abgeschlossen ist. Dies ist der Fall.