Jobcenter sind dafür verantwortlich, wenn sie Hartz-IV-Empfängern einen rechtswidrigen Ein-Euro-Job anweisen. Das entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel bei einer öffentlichen Verhandlung am „Tag der offenen Tür“.
Jobcenter sind dafür verantwortlich, wenn sie Hartz-IV-Empfängern einen rechtswidrigen Ein-Euro-Job anweisen. Das entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel bei einer öffentlichen Verhandlung am „Tag der offenen Tür“.