Mit einer faktischen Ausladung verhindern EU-Staaten die Teilnahme des russischen Präsidenten an den Feierlichkeiten zum 70. Jahrestag der Befreiung von Auschwitz. Damit bleibt der höchste Repräsentant desjenigen Landes, dessen Armee dem Massenmord in dem deutschen Vernichtungslager am 27. Januar 1945 ein Ende setzte, von der Gedenkveranstaltung ausgeschlossen.