Wenige Tage vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über das Gesetz zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) wird das Verfahren durch einen Befangenheitsantrag belastet. Der Eil-Antrag richtet sich ausgerechnet gegen den Berichterstatter im ESM-Verfahren, Prof. Dr. Peter M. Huber.